Stiftungen und Steuerrecht
- Patrick Kocieniewski
- 30. März 2024
- 3 Min. Lesezeit
Steuerliche Aspekte bei der Gründung und Führung von Stiftungen
Die steuerliche Dimension spielt eine entscheidende Rolle sowohl bei der Gründung als auch im laufenden Betrieb von Stiftungen. Insbesondere müssen gemeinnützige Stiftungen strenge Kriterien erfüllen, um von umfassenden Steuervorteilen zu profitieren. Aber auch Familienstiftungen und Unternehmensstiftungen unterliegen zahlreichen steuerlichen Regelungen, die Stifter und Verwaltungsgremien berücksichtigen müssen.

Im folgenden Beitrag geben unsere Experten für Stiftungsrecht, Steuerrecht und Steuerberatung einen Überblick über die steuerlichen Aspekte von Stiftungen.
Steuerliche Privilegien für gemeinnützige Stiftungen
Stiftungen, die gemeinnützige Zwecke verfolgen, können steuerliche Vergünstigungen gemäß der Abgabenordnung (§ 52 AO) erhalten, wenn sie die entsprechenden Anforderungen erfüllen. Das Gleiche gilt für mildtätige oder kirchliche Stiftungen.
Es ist ratsam, im Vorfeld mit dem zuständigen Finanzamt abzuklären, ob die Gründung einer Stiftung und die Ausgestaltung ihrer Satzung die steuerlichen Anforderungen erfüllen. In einigen Bundesländern kann die zuständige Stiftungsbehörde bei einfachen Fällen die Abstimmung mit dem Finanzamt übernehmen.
Ein Überblick über die wichtigsten steuerlichen Vorteile für gemeinnützige Stiftungen:
Befreiung von Erbschaft- und Schenkungsteuer bei der Übertragung von Vermögen auf die Stiftung
Möglichkeit für Spender, Spenden an die Stiftung steuerlich abzusetzen
Befreiung von Körperschaftsteuer
Anwendung eines reduzierten Umsatzsteuersatzes
Befreiung von Gewerbesteuer
Befreiung von Grundsteuer
Die Entscheidung des Finanzamtes über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist bindend und bietet dem Stifter Rechtssicherheit. Im Falle einer Ablehnung kann die Entscheidung des Finanzamtes vor Gericht angefochten werden.
Die Stiftung muss die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit kontinuierlich erfüllen, insbesondere muss sie ihre Mittel zweckgebunden und zeitnah verwenden.
Risiken für die Gemeinnützigkeit
Im laufenden Betrieb drohen Stiftungen eine Vielzahl von Risiken, die zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen können. Insbesondere können diese aus dem Grundsatz der Mittelbindung resultieren, der sich aus dem Gebot der Selbstlosigkeit der Stiftung ergibt.
Die Mittel der Stiftung sollen grundsätzlich ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Verwaltungskosten sind zulässig, solange sie angemessen sind. Es gibt jedoch keine genauen gesetzlichen Vorgaben, was als angemessen betrachtet wird. Die Verwaltungskosten sollten nicht mehr als 50 % der verfügbaren Mittel der Stiftung ausmachen, um die Steuerbegünstigung nicht zu gefährden. Zu den Verwaltungskosten zählen auch Vergütungen für Vorstands- und Stiftungsratsmitglieder, die ebenfalls angemessen sein müssen.
Darüber hinaus muss die Stiftung ihre Mittel zeitnah verwenden. Spenden müssen innerhalb von zwei Jahren nach Erhalt für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Es gibt nur begrenzte Ausnahmen zur Bildung von Rücklagen.
Weitere Risiken ergeben sich aus dem Grundsatz der Ausschließlichkeit, wonach die Stiftung alle Aktivitäten auf die Verwirklichung des satzungsgemäßen Zwecks ausrichten muss.
Stifterrente bei gemeinnützigen Stiftungen
Eine gemeinnützige Stiftung kann bis zu einem Drittel ihrer Mittel für die Versorgung des Stifters und seiner Angehörigen verwenden, ohne die Steuerbegünstigung zu verlieren. Diese Leistung wird oft als "Stifterrente" bezeichnet, obwohl sie kein rechtlicher Anspruch ist, sondern im Ermessen der Stiftungsorgane liegt. Die Unterstützung muss angemessen sein und individuell geprüft werden.
Es empfiehlt sich, entsprechende Regelungen in die Satzung aufzunehmen, um eine Stifterrente zu ermöglichen.
Steuerliche Behandlung von Familienstiftungen
Familienstiftungen werden steuerlich wie Kapitalgesellschaften behandelt und besteuert. Die Übertragung von Vermögen auf eine Familienstiftung ist grundsätzlich nicht einkommensteuerpflichtig, sofern keine stillen Reserven aufgedeckt werden.
Erbschaft- und Schenkungsteuerlich bieten Familienstiftungen in der Regel keine Vorteile. Die Steuerklasse richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zum entferntesten Verwandten. Es gibt jedoch eine Erbersatzsteuer, die alle 30 Jahre fällig wird.
Insgesamt ist die steuerliche Belastung von Familienstiftungen in den meisten Fällen höher als bei alternativen Gestaltungen.
Dies sind nur einige der steuerlichen Aspekte, die bei der Gründung und Führung von Stiftungen zu beachten sind. Es ist ratsam, sich von Experten beraten zu lassen, um die steuerlichen Vorteile bestmöglich zu nutzen und Risiken zu minimieren.
Comments